Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0435

2011/23/0435Verwaltungsgerichtshof20.12.2012

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0435

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011230435.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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