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2011/23/0435•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0435
2011/23/0435Verwaltungsgerichtshof20.12.2012
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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