2011/23/0300•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0300
2011/23/0300Verwaltungsgerichtshof18.10.2012
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.309,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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