Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0294

2011/23/0294Verwaltungsgerichtshof24.11.2011

Regest

Verfahrensbestimmungen Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0294

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2011230294.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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