Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0270

2011/23/0270Verwaltungsgerichtshof29.03.2012

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0270

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011230270.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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