Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0187

2011/23/0187Verwaltungsgerichtshof20.12.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete VVG Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Parteiengehör Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2011230187.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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