Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0167

2011/23/0167Verwaltungsgerichtshof24.11.2011

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2011230167.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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