projekte
2011/23/0143•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0143
2011/23/0143Verwaltungsgerichtshof13.09.2012
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.