Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0139

2011/23/0139Verwaltungsgerichtshof18.10.2012

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011230139.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.