Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0127

2011/23/0127Verwaltungsgerichtshof21.02.2012

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011230127.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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