Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0117

2011/23/0117Verwaltungsgerichtshof24.11.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2011230117.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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