2011/22/0333•Verwaltungsgerichtshof 2011/22/0333
2011/22/0333Verwaltungsgerichtshof10.04.2014
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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