2011/22/0024•Verwaltungsgerichtshof 2011/22/0024
2011/22/0024Verwaltungsgerichtshof03.03.2011
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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