Verwaltungsgerichtshof 2011/22/0009

2011/22/0009Verwaltungsgerichtshof19.02.2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/22/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2011220009.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren für Schriftsatzaufwand wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.