Verwaltungsgerichtshof 2011/22/0005

2011/22/0005Verwaltungsgerichtshof07.04.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/22/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2011220005.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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