Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0252

2011/21/0252Verwaltungsgerichtshof05.07.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011210252.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung (Feststellung, dass die Anhaltung des Mitbeteiligten in Schubhaft seit dem 20. September 2011 ab 7.15 Uhr rechtswidrig ist, sowie im Kostenausspruch) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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