2011/21/0246•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0246
2011/21/0246Verwaltungsgerichtshof19.03.2013
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes Umfang der Abänderungsbefugnis Unbestimmte Rechtsbegriffe Ermessen Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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