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2011/21/0227•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0227
2011/21/0227Verwaltungsgerichtshof02.10.2012
Besondere Rechtsgebiete Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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