2011/21/0214•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0214
2011/21/0214Verwaltungsgerichtshof02.10.2012
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete
Der genannte Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkte II. und IV.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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