2011/21/0211•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0211
2011/21/0211Verwaltungsgerichtshof02.10.2012
Besondere Rechtsgebiete Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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