Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0211

2011/21/0211Verwaltungsgerichtshof02.10.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011210211.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.