Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0196

2011/21/0196Verwaltungsgerichtshof05.07.2012

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011210196.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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