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2011/21/0173•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0173
2011/21/0173Verwaltungsgerichtshof20.10.2011
Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Zurechnung von Organhandlungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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