2011/21/0152•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0152
2011/21/0152Verwaltungsgerichtshof19.03.2013
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsgebiete Umfang der Abänderungsbefugnis Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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