Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0087

2011/21/0087Verwaltungsgerichtshof02.10.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011210087.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.