2011/21/0087•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0087
2011/21/0087Verwaltungsgerichtshof02.10.2012
Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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