Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0065

2011/21/0065Verwaltungsgerichtshof16.11.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011210065.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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