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2011/21/0065•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0065
2011/21/0065Verwaltungsgerichtshof16.11.2012
Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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