2011/18/0259•Verwaltungsgerichtshof 2011/18/0259
2011/18/0259Verwaltungsgerichtshof22.05.2013
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Der angefochtene Bescheid wird im bekämpften Umfang, nämlich soweit gegen den Mitbeteiligten ein bis 2. Juli 2017 gültiges Einreiseverbot erlassen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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