Verwaltungsgerichtshof 2011/18/0259

2011/18/0259Verwaltungsgerichtshof22.05.2013

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/18/0259

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2011180259.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im bekämpften Umfang, nämlich soweit gegen den Mitbeteiligten ein bis 2. Juli 2017 gültiges Einreiseverbot erlassen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.