Verwaltungsgerichtshof 2011/18/0173

2011/18/0173Verwaltungsgerichtshof24.01.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/18/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011180173.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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