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2011/18/0095•Verwaltungsgerichtshof 2011/18/0095
2011/18/0095Verwaltungsgerichtshof20.10.2011
Besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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