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2011/18/0090•Verwaltungsgerichtshof 2011/18/0090
2011/18/0090Verwaltungsgerichtshof16.06.2011
Begründung Begründungsmangel "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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