Verwaltungsgerichtshof 2011/18/0041

2011/18/0041Verwaltungsgerichtshof12.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/18/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2011180041.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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