Verwaltungsgerichtshof 2011/18/0039

2011/18/0039Verwaltungsgerichtshof16.02.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/18/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011180039.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.