Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0336

2011/17/0336Verwaltungsgerichtshof09.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0336

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2013

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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