Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0306

2011/17/0306Verwaltungsgerichtshof21.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0306

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.