Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0267

2011/17/0267Verwaltungsgerichtshof30.01.2015

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0267

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2015

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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