Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0261

2011/17/0261Verwaltungsgerichtshof07.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0261

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

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