Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0140

2011/17/0140Verwaltungsgerichtshof14.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.2013

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.