2011/17/0115•Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0115
2011/17/0115Verwaltungsgerichtshof29.05.2015
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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