Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0115

2011/17/0115Verwaltungsgerichtshof29.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.2015

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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