2011/17/0090•Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0090
2011/17/0090Verwaltungsgerichtshof30.08.2013
Die Verfahren werden eingestellt.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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