Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0090

2011/17/0090Verwaltungsgerichtshof30.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.08.2013

Spruch

Die Verfahren werden eingestellt.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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