2011/17/0081•Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0081
2011/17/0081Verwaltungsgerichtshof30.01.2015
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.