2011/16/0204•Verwaltungsgerichtshof 2011/16/0204
2011/16/0204Verwaltungsgerichtshof21.11.2013
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 2.208 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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