Verwaltungsgerichtshof 2011/16/0204

2011/16/0204Verwaltungsgerichtshof21.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/16/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2013

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 2.208 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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