Verwaltungsgerichtshof 2011/16/0167

2011/16/0167Verwaltungsgerichtshof29.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/16/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.08.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 57,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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