2011/15/0174•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0174
2011/15/0174Verwaltungsgerichtshof20.03.2014
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung, somit hinsichtlich Einkommensteuer 2003 und 2006, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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