2011/15/0156•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0156
2011/15/0156Verwaltungsgerichtshof30.01.2014
Soweit der angefochtene Bescheid Forschungsprämie 2006 und Körperschaftsteuer 2004 betrifft, wird er wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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