Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0156

2011/15/0156Verwaltungsgerichtshof30.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2011150156.X00

Spruch

Soweit der angefochtene Bescheid Forschungsprämie 2006 und Körperschaftsteuer 2004 betrifft, wird er wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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