2011/15/0135•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0135
2011/15/0135Verwaltungsgerichtshof04.09.2014
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.652,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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