2011/15/0133•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0133
2011/15/0133Verwaltungsgerichtshof04.09.2014
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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