2011/15/0088•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0088
2011/15/0088Verwaltungsgerichtshof27.11.2014
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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