Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0003

2011/15/0003Verwaltungsgerichtshof22.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.2014

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.936,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren zu Zl. 2011/15/0004 wird abgewiesen.

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