projekte
2011/13/0111•Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0111
2011/13/0111Verwaltungsgerichtshof27.05.2015
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.