Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0096

2011/13/0096Verwaltungsgerichtshof21.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 1.326,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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