2011/13/0096•Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0096
2011/13/0096Verwaltungsgerichtshof21.10.2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 1.326,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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