2011/13/0005•Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0005
2011/13/0005Verwaltungsgerichtshof29.07.2014
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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