Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0005

2011/13/0005Verwaltungsgerichtshof29.07.2014

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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