Verwaltungsgerichtshof 2011/12/0180

2011/12/0180Verwaltungsgerichtshof18.02.2015

Regest

Parteibegriff Tätigkeit der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/12/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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