2011/12/0180•Verwaltungsgerichtshof 2011/12/0180
2011/12/0180Verwaltungsgerichtshof18.02.2015
Parteibegriff Tätigkeit der Behörde
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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